Rechtsanwalt
Michael Krüger

Rechtsgebiete

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam mit dem Schwerpunktexamen Wirtschafts-, Umwelt- und Steuerstrafrecht absolvierte Herr Rechtsanwalt Krüger sein Referendariat beim OLG Brandenburg mit Stationen in Frankfurt/Oder, Fürstenwalde und Potsdam. Seit 2013 ist er in der Kanzlei USCHKUREIT Rechtsanwälte GbR als Rechtsanwalt tätig. Seit Juni 2017 darf er aufgrund seiner fundierten theoretischen Kenntnisse und langjährigen praktischen Erfahrungen in verkehrsrechtlichen Fällen den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ führen.

Rechtsanwalt Krüger betreut im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit Mandate aus den Bereichen des Strafrechts und des Verkehrsrechts. In Letzterem insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstöße, Verstöße im Bereich Alkohol und Drogen etc.)
  • Verkehrsstrafrecht (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Nötigung etc. )
  • Verkehrsverwaltungsrecht (allg. Fahrerlaubnisangelegenheiten, z.B. Fahrerlaubnisentziehung und Neubeantragung, Maßnahmen im Fahrerlaubnisrecht, Fahrtenbuchauflagen etc.)
  • Unfallregulierung und Versicherungsrecht (z.B. Schadensersatzansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung und den Unfallgegner)

 

Rechtsanwalt Krüger ist Mitglied in folgenden Vereinen:

Deutscher Anwaltsverein (DAV)
Berliner Anwaltsverein