Familienrecht

Zum Welttag der Ehe am 9. Februar teilt das Statistische Bundesamt mit, das jede zweite erwachsene Person in Deutschland verheiratet ist, was rund 35 Millionen Menschen entspricht. 361.000 Eheschließungen standen in 2023 129.000 Ehescheidungen gegenüber. Was verbirgt sich hinter diesen Zahlen? Die Themen sind vielschichtig.

Hier sind wir genau der richtige Ansprechpartner für Sie:

  • Ehescheidung
    Nach dem deutschen Scheidungsrecht ist die mindestens einjährige Trennung der Eheleute Voraussetzung für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens. Auch die „Trennung unter einem Dach“ ist durchaus nicht unüblich.

  • Unterhalt
    Mit der Trennung der Eheleute entstehen möglicherweise Ansprüche auf Kindesunterhalt oder auf Ehegattenunterhalt.

  • Zugewinnausgleich
    Sofern die Eheleute keinen abweichenden Güterstand vereinbart haben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ein höherer Vermögenszuwachs des einen ist dem anderen regelmäßig in Höhe der Hälfte des Überschusses als Zugewinn zu zahlen.

  • Sorgerecht
    Das Recht der elterlichen Sorge steht beiden Eltern zu. In der Regel verbleibt es dabei auch nach einer Scheidung.

  • Versorgungsausgleich
    Sofern die Eheleute diesen nicht wirksam ausgeschlossen haben, werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften von Amts wegen jeweils hälftig geteilt.

  • Vorsorgevollmacht
    Durch die Erteilung soll das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen gewährleistet und die Anordnung einer rechtlichen Betreuung vermieden werden.

  • Internationales Familienrecht
    Die Zahl der Eheschließungen und Familiengründungen zwischen Personen, die in verschiedenen Rechtssystemen mit unterschiedlichen Rechtsordnungen aufgewachsen sind, steigt stetig.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden Sie umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten beraten.

Rechtsgebiete

Rechtsanwälte für Familienrecht