Rechtsanwalt
Olaf Heide

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Herr Rechtsanwalt Olaf Heide studierte an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Strafrechtspflege und Kriminologie. Sein anschließendes Referendariat absolvierte er in Berlin, u.a. bei der Kanzlei Kämpe & Uschkureit. Im Januar 2011 gründete er zusammen mit Rechtsanwalt Alexander Uschkureit als Partner die Kanzlei USCHKUREIT Rechtsanwälte GbR. Seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bearbeitet er kontinuierlich verkehrsrechtliche Mandate. Seit März 2015 darf er aufgrund seiner fundierten theoretischen Kenntnisse und langjährigen praktischen Erfahrungen in verkehrsrechtlichen Fällen den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ führen.

Beratung und Vertretung erfolgt daher vornehmlich im Bereich des Verkehrsrechts.

  • Unfallregulierung und Versicherungsrecht (z.B. Schadensersatzansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung und den Unfallgegner)
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstöße, Verstöße im Bereich Alkohol und Drogen etc.)
  • Verkehrsstrafrecht (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Nötigung etc. )
  • Verkehrsverwaltungsrecht (allg. Fahrerlaubnisangelegenheiten, z.B. Fahrerlaubnisentziehung und Neubeantragung, Maßnahmen im Fahrerlaubnisrecht, Fahrtenbuchauflagen etc.)

 

Herr Rechtsanwalt Heide ist Mitglied in folgenden Vereinen:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Berliner Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. (VdVKA)