Erbrecht

Durch Erbschaften und Schenkungen können Privatvermögen und Betriebsvermögen übertragen werden. Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen in Höhe von rund 101,4 Milliarden Euro veranlagt.

Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen. Hier sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie:

  • Testament
    Die Testierfreiheit gewährleistet dem Erblasser, über den Tod hinaus über sein Vermögen im Grundsatz nach eigenem Belieben verfahren zu können. Zur Vermeidung möglicher Erbstreitigkeiten sollte der Erblasser rechtzeitig seinen letzten Willen in einer klaren und verständlichen letztwilligen Verfügung formwirksam festhalten.

  • Erbauseinandersetzung
    Erbauseinandersetzungen kommen leider in den besten Familien vor. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Testamenten ist aufgrund von Nichtbeachtung der Formvorschriften unwirksam. Auch ihrem Inhalt nach können Testamente auslegungsbedürftig sein und bergen somit ein erhebliches Konfliktpotential. Oftmals auch führen Angehörige an, der Erblasser sei bei der Errichtung seines Testamentes nicht (mehr) testierfähig gewesen. Nicht selten münden die geschilderten Fälle in einer sehr langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung. Das lässt sich vermeiden.

  • Pflichtteilsansprüche
    Allein durch das Pflichtteilsrecht wird die Testierfreiheit des Erblassers eingeschränkt. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll bestimmten nahen Angehörigen, die durch die letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen sind, ein unentziehbarer Mindestanspruch am Nachlass des Erblassers verbleiben. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite.

Rechtsgebiete

Rechtsanwälte für Erbrecht